{"id":"https://ris.freiburg.de/oparl/paper/5941004100075","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Baubeschluss Gemeinschaftsschule Dietenbach","reference":"G-26/077","date":"2026-05-11","paperType":"BESCHLUSS-VORLAGE","mainFile":{"id":"https://ris.freiburg.de/oparl/file/5941004100075","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"G-26/077","fileName":"5941004100075","mimeType":"application/pdf","size":160051,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"BESCHLUSSVORLAGE\rDezernat / Amt\r\u0007Verantwortlich\r\u0007Tel.Nr.\r\u0007Datum\r\u0007\r\u0007V / Immobilienmanagement Freiburg\u0007Herr Becht\u00072400\u000729.04.2026\u0007\u0007Betreff:\rBaubeschluss Gemeinschaftsschule Dietenbach\r\rBeratungsfolge\u0007Sitzungstermin\u0007\u00d6ff.\u0007N.\u00d6.\r\u0007Empfehlung\u0007Beschluss\r\u0007\u00071. BaUStA\r\u000706.05.2026\u0007X\u0007\u0007X\u0007\u0007\u00072. ASW/KJHA\r\u000707.05.2026\u0007X\u0007\u0007X\u0007\u0007\u00073. HFA\r\u000711.05.2026\u0007X\u0007\r\u0007X\u0007\u0007\u00074. GR\u000719.05.2026\u0007X\u0007\r\u0007\u0007X\u0007\u0007\rAnh\u00f6rung Ortschaftsrat (\u00a7 70 Abs. 1 GemO):\u0007nein \u0007\u0007\u0007\u0007\u0007Abstimmung mit st\u00e4dtischen Gesellschaften:\u0007nein\u0007\u0007\u0007\u0007\u0007Finanzielle Auswirkungen:\u0007ja, siehe Anlage 1\u0007\u0007\u0007\u0007\u0007Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz:\r\u0007nein\u0007\u0007Beschlussantrag:\rDer Gemeinderat stimmt gem\u00e4\u00df Drucksache G-26/077 dem Neubau der Gemeinschaftsschule Dietenbach mit einer 6-z\u00fcgigen Grundschule, einer 4-z\u00fcgigen Sekundarstufe I und einer 2-z\u00fcgigen Sekundarstufe II, einschlie\u00dflich zweier Sporthallen und eines Kinder- und Jugendtreffs auf Basis der Kostenberechnung nach DIN 276 i. H. v. rd. 160 Mio. \u20ac zu. Unter Ber\u00fccksichtigung der Indizierung ist von Gesamtbaukosten i. H. v. rd. 186,5 Mio. \u20ac auszugehen. Die finanzielle Abwicklung erfolgt \u00fcber die Sonderrechnung Dietenbach.\r\rDer Gemeinderat stimmt gem\u00e4\u00df Drucksache G-26/077 Ziffer 4.3 den nutzerspezifischen Kosten f\u00fcr die bewegliche Einrichtung und Ausstattung i. H. v. insgesamt indiziert 13,75 Mio. \u20ac (11,67 Mio. \u20ac nach Kostenberechnung) zu. Die Finanzierung erfolgt \u00fcber die Sonderrechnung Dietenbach. \r\r\f\rDer Gemeinderat stimmt gem\u00e4\u00df Drucksache G-26/077 Ziffer 4.4 dem zus\u00e4tzlichen Mittelbedarf f\u00fcr die geb\u00e4udespezifischen Folgekosten, dem j\u00e4hrlichen Sachaufwand und den Abschreibungen mit zun\u00e4chst j\u00e4hrlich rd. 9.247.000,00 \u20ac sowie den voraussichtlichen Personalkosten i. H. v. insgesamt rd. 1,884 Mio. \u20ac j\u00e4hrlich im Kernhaushalt zu. Die notwendige Mittelbereitstellung erfolgt anteilig j\u00e4hrlich ab Inbetriebnahme 2030 f\u00fcr den ersten Bauabschnitt sowie ab fr\u00fchestens 2031 f\u00fcr den zweiten Bauabschnitt und ist im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zu ber\u00fccksichtigen.\r\r\u0007\r\u0007\r\u0007\r\r\r\r\f\rAnlagen:\rFinanzielle Auswirkungen\rLageplan, Grundrisse, Ansichten, Au\u00dfenanlagenplan\r\rAusgangslage\rDer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 gem\u00e4\u00df der Drucksache \u000bG-20/161 grunds\u00e4tzlich den Bau der Gemeinschaftsschule Dietenbach mit einer 6- bis 7-z\u00fcgige Grundschule, einer 4-z\u00fcgigen Sekundarstufe I und einer 2-z\u00fcgigen Sekundarstufe II sowie zweier Sporthallen und eines Kinder- und Jugendtreffs zugestimmt. Mit der Drucksache G-22/127 wurde am 12.07.2022 der Auslobungstext f\u00fcr den Realisierungswettbewerb Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2023 wurde der Gemeinderat anhand Drucksache G-23/094 nach abgeschlossenem Realisierungswettbewerb \u00fcber die weitere Beauftragung der B\u00fcros MBPK Architekten (Freiburg) und RMP Stefan Lenzen Landschaftsarchitekt*innen (Bonn) informiert. \r\rBeschreibung der baulichen Ma\u00dfnahme\rDer Siegerentwurf des Realisierungswettbewerbs wurde innerhalb der Leistungsphasen 2 und 3 gemeinsam mit den nachfolgend beauftragten Fachplaner*innen weiterbearbeitet und bez\u00fcglich des Fl\u00e4chenverbrauchs sowie der Raumanordnungen optimiert. Aufgrund der bislang nicht vorhandenen Schulgemeinschaft wurden die Planungsinhalte regelm\u00e4\u00dfig durch das Amt f\u00fcr Schule und Bildung (ASB) mit externen Berater*innen aus der schulischen Praxis r\u00fcckgekoppelt. \rDer Schulcampus besteht aus vier Geb\u00e4uden, die sich von Westen nach Osten entlang der Magistrale als verbindendem Element aufreihen, welche auch die Carl-von-Ossietzky-Stra\u00dfe \u00fcberspannt. Im westlichen Teil des Schulgrundst\u00fccks befinden sich die nichtnormierte Zweifeldhalle sowie das Geb\u00e4ude f\u00fcr Grundstufe, Verwaltung und Mensa. Sie bilden gemeinsam den ersten Bauabschnitt. \rNeben den 6 Clustern der Grundstufe sind in diesem ersten Schulgeb\u00e4ude auch zwei Cluster der Sekundarstufe I beheimatet. Entgegen dem urspr\u00fcnglichen Entwurf wurde die Verwaltung im Erdgeschoss des Grundstufengeb\u00e4udes verortet. Die Mensa kann in der Folge eingeschossig umgesetzt werden und versorgt rd. 1.000 Sch\u00fcler*innen in zwei Schichten mit Mittagessen. Als Veranstaltungsraum f\u00fcr schulische oder \u00f6ffentliche Nutzungen finden dort 500 Besucher*innen Platz. Die vorhandene B\u00fchne kann als eigenst\u00e4ndiger Lern-, Proben- oder Auff\u00fchrungsraum genutzt werden und verf\u00fcgt \u00fcber angeschlossene Lagerm\u00f6glichkeiten, die vorrangig der schulischen Nutzung dienen.\rIm zweiten Bauabschnitt entstehen \u00f6stlich der Carl-von-Ossietzky-Stra\u00dfe das Sekundarstufengeb\u00e4ude und die Dreifeldhalle einschlie\u00dflich des Kinder- und Jugendzentrums. Das Geb\u00e4ude der Sekundarstufe ist grunds\u00e4tzlich identisch mit der Grundstufe, verf\u00fcgt jedoch \u00fcber Lastreserven, die eine sp\u00e4tere Aufstockung des Geb\u00e4udes um ein weiteres Stockwerk erm\u00f6glichen. Zur Orientierung auf dem Campus wird innerhalb und au\u00dferhalb der Geb\u00e4ude ein Wegeleitsystem entwickelt und umgesetzt. \rDie Bruttogrundfl\u00e4che (BGF) der Hauptgeb\u00e4ude bel\u00e4uft sich auf rd. 29.800 m\u00b2, zzgl. der Magistrale und Nebengeb\u00e4ude (Lagerr\u00e4ume sowie Trafogeb\u00e4ude mit Batteriespeicher). \rBarrierefreiheit\rDer Schulcampus ist umfassend barrierefrei konzipiert im Hinblick auf Zugangsm\u00f6glichkeiten zu allen Nutzungsbereichen, barrierefreie Sanit\u00e4rr\u00e4ume und Toiletten f\u00fcr alle, aber auch hinsichtlich Akustik, Ruhebedarf sowie H\u00f6r- und Sehbeeintr\u00e4chtigungen. Insbesondere die Dreifeldhalle ist auf eine intensive Nutzung durch Menschen mit Behinderungen ausgelegt, z. B. f\u00fcr Rollstuhlsport. Zur Ausarbeitung des Konzepts zur Barrierefreiheit wurde ein Beratungs- und Gutachterb\u00fcro in den Planungsprozess eingebunden. \rAu\u00dfenanlagen\rN\u00f6rdlich der Schulgeb\u00e4ude entsteht eine zusammenh\u00e4ngende Freifl\u00e4che mit drei Pl\u00e4tzen, die als Ankunfts- und Begegnungsfl\u00e4che dienen. Nach S\u00fcden hin entstehen Fl\u00e4chen f\u00fcr Spiel, Bewegung und Unterricht, wobei der k\u00fcnftigen Schulgemeinschaft Raum gelassen werden soll, sich den Schulhof selbst anzueignen. Beispielsweise wird eine Fl\u00e4che f\u00fcr den Schulgarten reserviert, die zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt durch die Schule mit Leben gef\u00fcllt werden kann. \rIm Schulbetrieb kann zudem der n\u00f6rdliche Teil des Sport- und Bewegungsparks zur Beschulung, Betreuung und als Pausenfl\u00e4che genutzt werden. Der H\u00f6henunterschied zwischen dem Schulgrundst\u00fcck und dem Sport- und Bewegungspark wird durch Treppenanlagen, Rampen und Gel\u00e4ndemodellierungen gestaltet. Die Schulh\u00f6fe werden klimaangepasst gestaltet. Hierf\u00fcr werden u. a. ausreichend Baumpflanzungen, verschattete Sitzm\u00f6glichkeiten, versickerungsf\u00e4hige Oberfl\u00e4chenbel\u00e4ge sowie Lernbereiche im Freien vorgesehen (gem\u00e4\u00df Leuchtturmma\u00dfnahme \u201eKlimaangepasste Schulh\u00f6fe und Au\u00dfenbereiche der Kindertagesst\u00e4tten\" der Klimaanpassungsstrategie, Drucksache G-25/023). Zudem fand im Jahr 2024 eine gro\u00dfe \u000b\u00d6ffentlichkeitsbeteiligung statt, durch die viele Hinweise in das Konzept des Sport- und Bewegungsparks \u00fcbernommen werden konnten (vgl. Drucksache G-25/119). \rDer Vorbereich der Dreifeldhalle dient als tempor\u00e4re Parkplatzfl\u00e4che bei Veranstaltungen. Abgesehen von den direkt an der Schule notwendigen Stellpl\u00e4tzen f\u00fcr Anlieferung und f\u00fcr Menschen mit Behinderungen werden die baurechtlich notwendigen Stellpl\u00e4tze in der gegen\u00fcberliegenden Quartiersgarage nachgewiesen. Bis zu deren Fertigstellung wird ein tempor\u00e4rer Parkplatz errichtet. \u00dcber die Freianlagen verteilt werden Abstellfl\u00e4chen f\u00fcr Fahrr\u00e4der und Tretroller angeordnet. \rNachhaltigkeit und Energiekonzept\rSchulgeb\u00e4ude und Dreifeldhalle inkl. Kinder- und Jugendzentrum werden in Holzhybridbauweise mit vorgefertigten Elementen erstellt, wobei die zentralen Versorgungskerne und die Fluchttreppenr\u00e4ume in Stahlbetonbauweise hergestellt werden. Die nichtnormierte Zweifeldhalle wird bis auf die Bodenplatte und die Holz-Beton-Verbunddecke des Erdgeschosses vollst\u00e4ndig in Holz errichtet. Die Wahl der Konstruktionsart und der Materialien ber\u00fccksichtigen lokale Verf\u00fcgbarkeiten und die M\u00f6glichkeit einer sp\u00e4teren Wiederverwendung nach dem Cradle-to-Cradle-Prinzip. Alle Geb\u00e4ude erreichen zum Stand der Entwurfsplanung den Passivhaus-Standard. In der weiteren Planung soll jedoch \u00fcberpr\u00fcft werden, ob durch punktuelle Anpassungen Kosten eingespart werden k\u00f6nnen, ohne die Nutzungsqualit\u00e4t und den Energiebedarf der Geb\u00e4ude wesentlich zu ver\u00e4ndern. \rDie D\u00e4cher einschlie\u00dflich der Magistrale erhalten eine extensive Begr\u00fcnung, auf den D\u00e4chern der Hauptgeb\u00e4ude werden PV-Module mit einer Gesamtleistung von 1.620\u00a0kWp installiert. Ein Batteriespeicher mit 350 kWh erh\u00f6ht den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms. \rZur Beheizung wird der Schulcampus an das W\u00e4rmenetz im Quartier angeschlossen. \r\r\rTerminplan\r\rEinreichung des Bauantrags\t\t\t2. Quartal 2026\rBeginn der Vorabma\u00dfnahmen\t\tEnde 2026\rBaubeginn Bauabschnitt 1\t\t\tFr\u00fchjahr 2027\rBauliche Fertigstellung Bauabschnitt 1\tEnde 2029\rInbetriebnahme Bauabschnitt 1\t\tBis Sommer 2030\rDer Baubeginn des zweiten Bauabschnitts ist u. a. abh\u00e4ngig von Vorgaben der F\u00f6rdermittelgebern. Eine Inbetriebnahme ist fr\u00fchestens Ende 2031 m\u00f6glich. \r\r\rFinanzielle Auswirkungen\rDie finanzielle Abwicklung erfolgt \u00fcber die Sonderrechnung Dietenbach. Mit der Fertigstellung wird das Geb\u00e4ude in die Bilanz des Kernhaushalts \u00fcbernommen. Die entstehenden Kosten wie Reinigung, Wartung, Energie, Abschreibungen, Unterhaltungs- und Personalkosten (Folgekosten) sind vom st\u00e4dtischen Haushalt zu tragen und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren zu ber\u00fccksichtigen (vgl. Ziffer 4.4.).\rBaukosten\rDie Baukosten f\u00fcr den gesamten Schulcampus belaufen sich gem\u00e4\u00df der Kostenberechnung nach DIN 276 auf rd. 160 Mio. \u20ac (Stand 3. Quartal 2025). Hierin sind die Kosten f\u00fcr den Realisierungswettbewerb enthalten. Unter Ber\u00fccksichtigung einer anzunehmenden Baupreissteigerung ist bis zur Fertigstellung beider Bauabschnitte von Gesamtkosten in H\u00f6he von 186,5 Mio. \u20ac auszugehen. \rAufgrund der Projektgr\u00f6\u00dfe und der Realisierungsdauer wurde dabei eine durchschnittliche j\u00e4hrliche Baupreissteigerung von 3 % angesetzt. Die vorgenannten Baukosten sind vollst\u00e4ndig in der Kosten- und Finanzierungs\u00fcbersicht der Sonderrechnung Dietenbach eingeplant. \rDie \u00fcber die baurechtlich notwendigen PV-Fl\u00e4chen vorgesehenen Ma\u00dfnahmen zum Klimaschutz (betrifft zus\u00e4tzliche PV-Fl\u00e4chen und Batteriespeicher) k\u00f6nnen ggf. als Teil der st\u00e4dtischen Klimaschutzstrategie durch den Zukunftsfond Klimaschutz \u000bfinanziert werden. Voraussetzung ist die Weiterf\u00fchrung des Zukunftsfonds Klimaschutz \u00fcber die derzeitige Laufzeit hinaus.  \rDie Mittelabflussplanung stellt sich wie folgt dar: \r\rHaushaltsjahr\r\u0007geplanter Mittelabfluss\r\u0007\r\u0007verausgabt bis einschl. 2025\r\u00076.941.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072026\r\u00073.800.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072027\r\u000713.500.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072028\r\u000729.000.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072029\r\u000742.500.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072030\r\u000749.000.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072031\r\u000735.000.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u00072032 ff.\r\u00076.759.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007gesamt\r\u0007186.500.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007\rZuwendungen und Zusch\u00fcsse\rDie beiden Sporthallen werden nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert, um die Anforderungen des kfw-F\u00f6rderprogramms Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngeb\u00e4ude zu erf\u00fcllen. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Es ist mit einem Zuschuss von rd. 1,4 Mio. \u20ac zu rechnen. Es wird zudem gepr\u00fcft, ob zus\u00e4tzlich eine Sportst\u00e4ttenf\u00f6rderung beantragt werden kann. \rAus der Schulbauf\u00f6rderung rechnen ASB und Immobilienmanagement Freiburg (IMF) mit bis zu ca. 30 Mio. \u20ac. Hierzu laufen noch Gespr\u00e4che zwischen der Schulverwaltung und dem Regierungspr\u00e4sidium. Die Antr\u00e4ge hierf\u00fcr werden zu erforderlicher Zeit gestellt. \r\rNutzungsspezifische Kosten\r\rKosten der beweglichen Ausstattung\r\rDie Kosten f\u00fcr lose M\u00f6blierung und sonstige Ausstattung belaufen sich auf insgesamt 11,67 Mio. \u20ac (Stand 3. Quartal 2025). Indexiert auf den Zeitpunkt der Anschaffung ist von Kosten i. H. v. 13,75 Mio. \u20ac auszugehen. \r\rDiese teilen sich wie folgt auf: \r\rAmt f\u00fcr Schule und Bildung:\t10,6 Mio. \u20ac\rAmt f\u00fcr Kinder, Jugend und Familie:\t0,58 Mio. \u20ac\rImmobilienmanagement Freiburg:\t0,37 Mio. \u20ac\rDigitales und IT\t2,20 Mio. \u20ac\r\rDiese Kosten sind in der Kosten- und Finanzierungs\u00fcbersicht der Sonderrechnung Dietenbach enthalten. Sie fallen sukzessive ab 2028 bis zur vollst\u00e4ndigen Belegung der Schulgeb\u00e4ude an, auch \u00fcber die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts hinaus. \r\rPersonalkosten \r\rPersonalkosten Amt f\u00fcr Schule und Bildung (ASB)\rDas aktuelle Stellenbemessungsmodell sieht f\u00fcr die Einrichtung einer Grundschule und einer Gemeinschaftsschule insgesamt 3,18 Vollzeit\u00e4quivalent (VZ\u00c4) f\u00fcr Schulverwaltungskr\u00e4fte in Entgeltgruppe (EG) 7 vor. Von diesen sind 1,0 VZ\u00c4 mit Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts zu besetzen und weitere 2,18 VZ\u00c4 mit Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts. Zus\u00e4tzlich wird mit Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts 1,0 VZ\u00c4 als Verwaltungsleitung in EG 9c ben\u00f6tigt. Diese Personalkosten belaufen sich derzeit auf: \r\r2030: \t       50.025,00 \u20ac/Jahr\r2031: \t     193.451,00 \u20ac/Jahr \r2032 ff.: \trd. 286.100,00 \u20ac/Jahr\r\rDie Kosten der Ganztagesbetreuung der Grundschule inkl. der Gemeinkosten betragen zum Schulstart rd. 29.000,00 \u20ac; mit steigender Sch\u00fcler*innenzahl entsprechend des erwarteten Aufwuchses ist bis 2034 mit rd. 409.000,00 \u20ac zu rechnen. Bis zu 50\u00a0% davon k\u00f6nnen \u00fcber die sog. Monetarisierung in Form einer Umwandlung von Lehrerwochenstunden gedeckt werden. \rDie Kosten der Ganztagesbetreuung der Gemeinschaftsschule Klassen 5 - 10 betragen zum Schulstart voraussichtlich rd. 60.000,00 \u20ac; mit steigender Sch\u00fcler*innenzahl entsprechend des erwarteten Aufwuchses ist bis 2034 mit rd. 465.000,00 \u20ac zu rechnen. \r\rPersonalkosten Amt f\u00fcr Kinder, Jugend und Familie (AKI)\rIm Bereich der Schule werden Schulsozialarbeiter*innen f\u00fcr die Begleitung der Kinder und Jugendlichen zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass es in diesem Bereich einen Personalkostenzuschuss sowie einen Zuschuss f\u00fcr Sach- und Regiekosten geben wird. Da der Stellenumfang der Schulsozialarbeit auf diesem neuen Schulcampus noch nicht feststeht, k\u00f6nnen die Kosten auch noch nicht konkret beziffert werden.\r\rF\u00fcr die Leitung des Jugendtreffs und die p\u00e4dagogische Begleitung der Kinder- und Jugendlichen werden personelle Ressourcen ben\u00f6tigt, deren Stellenumfang bislang noch nicht entschieden ist. Eine genaue Angabe von Folgekosten ist daher aktuell noch nicht m\u00f6glich.\r\rPersonalkosten Immobilienmanagement Freiburg (IMF)\rF\u00fcr den Betrieb des Geb\u00e4udes ben\u00f6tigt das IMF 4,0 VZ\u00c4 im Bereich Hausmeister (EG 7).\rHinzu kommen insgesamt 8,8 VZ\u00c4 im Bereich Reinigung (EG2) f\u00fcr die Schulgeb\u00e4ude, von denen 5,0 VZ\u00c4 mit Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts zu besetzen sind und 3,8 mit Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts.\rDie Personalkosten des IMF belaufen sich somit ab Inbetriebnahme des 1. Bauabschnitts auf insgesamt rd. 528.000,00 \u20ac/Jahr und ab Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts auf insgesamt rd. 724.000,00 \u20ac/Jahr. \rDie dargestellten Personalkosten basieren auf einer aktuellen Hochrechnung und m\u00fcssen im Rahmen der weiteren Bauplanung gepr\u00fcft und entsprechend best\u00e4tigt werden. Die Personalkosten sind im st\u00e4dtischen Kernhaushalt zu finanzieren und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu ber\u00fccksichtigen.\r\rGeb\u00e4udespezifische Folgekosten\r\rEnergiekosten\r\rDer Endenergiebedarf des Geb\u00e4udekomplexes im Bereich Heizen liegt bei 1,8 Mio. kWh/Jahr. Der Nutzerstrom inkl. L\u00fcftung wurde mit 0,86 Mio. kWh/Jahr berechnet. Die PV-Anlagen k\u00f6nnen j\u00e4hrlich bis zu 1,45 Mio. kWh Strom erzeugen.\rDie energiebedingten Verbrauchskosten betragen somit rd. 230.000,00 \u20ac/Jahr bei Strom und ca. 190.000,00 \u20ac/Jahr f\u00fcr W\u00e4rme. \rDie CO2-Emissionen im Betrieb liegen bei rd. 372 t/Jahr. Durch die PV-Anlagen k\u00f6nnen ca. 521 t/Jahr vermieden werden. In der Bilanz ergibt sich so eine j\u00e4hrliche Einsparung von rd. 149 Tonnen CO2.\r\rReinigungskosten\rF\u00fcr die Reinigung der Geb\u00e4ude fallen j\u00e4hrliche Kosten i. H. v. insgesamt 550.000,00\u00a0\u20ac an. Hierin sind die Kosten f\u00fcr die Fremdreinigung der Sporthallen und des Kinder- und Jugendtreffs enthalten. \r\rUnterhaltungsaufwand/Betriebskosten\rDer j\u00e4hrliche Aufwand f\u00fcr die Bauunterhaltung ist mit mindestens 1,2 % der Her-stellungskosten zu veranschlagen. Dies sind pro Jahr 1.152.000,00 \u20ac ab 2029 \u000b(1. Bauabschnitt) und zus\u00e4tzlich weitere 1.085.000,00 \u20ac ab voraussichtlich 2031 \u000b(2. Bauabschnitt).\rF\u00fcr die Inspektions- und Wartungsarbeiten an den technischen Anlagen entstehen nach der Fertigstellung weitere j\u00e4hrliche Kosten in H\u00f6he von rd. 290.000,00 \u20ac ab Inbetriebnahme. \rF\u00fcr den Betrieb der aktiven Netzwerkinfrastruktur-Komponenten und die eingesetzte Medientechnik sind laufende Lizenz-, Wartungs- und Dienstleistungsaufw\u00e4nde in H\u00f6he von rd. 300.000,00 \u20ac pro Jahr, teilweise ab Inbetriebnahme und nach Ablauf der ersten 3 Betriebsjahre durch das DIGIT anzusetzen.\r\rKalkulatorische Kosten\rDie Abschreibungen f\u00fcr die Bauma\u00dfnahme belaufen sich nach Fertigstellung auf j\u00e4hrlich rd. 3,73 Mio. \u20ac (186,5 Mio. \u20ac; 50 Jahre).\rDie bewegliche Einrichtung wird \u00fcber die Dauer von 8 Jahren mit j\u00e4hrlich rd. 1.72\u00a0Mio. \u20ac (13,75 Mio. \u20ac; 8 Jahre) abgeschrieben.\rEbenso werden Sonderposten f\u00fcr Zuweisungen \u00fcber 50 Jahre aufgel\u00f6st mit j\u00e4hrlich 628.000,00 \u20ac (31,4 Mio. \u20ac \u00fcber 50 Jahre; Ertrag)\r\rZusammenfassung geb\u00e4udespezifischen Folgekosten:\r\r\r\u0007Kosten BA I und BA II j\u00e4hrlich ab Inbetriebnahmen (sukzessive ansteigend)\r\u0007\r\u0007Energiekosten\r\u0007420.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Reinigungskosten\r\u0007550.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Bauunterhaltung\r\u00072.237.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Wartung\r\u0007290.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Lizenzkosten etc. (Digit)\r\u0007300.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Kalkulatorische Kosten \r\u00075.450.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Gesamt\r\u00079.247.000,00 \u20ac\r\u0007\r\u0007Die Finanzierung der Folgekosten erfolgt \u00fcber den st\u00e4dtischen Kernhaushalt und sind im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren zu ber\u00fccksichtigen.\r\rAnsprechperson ist Frau H\u00f6fler, Immobilienmanagement, Tel.: 0761/201-2404.\r\r\r- B\u00fcrgermeisteramt -\r","accessUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?document_type_id=4&submission_id=5941004100075&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?document_type_id=4&submission_id=5941004100075&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://ris.freiburg.de/oparl/file/vla%7C5941004100075%7C3","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 3","fileName":"20260429113425-1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-29","sha1Checksum":"ab839960d63ecec548d272590097fc1626751b7e","size":14994589,"accessUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=5941004100075%7C20260429113425-1.pdf%7C","downloadUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=5941004100075%7C20260429113425-1.pdf%7C","text":"2. 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