{"id":"https://ris.freiburg.de/oparl/paper/5681612100047","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Feuerwehrhauses f\u00fcr die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Kappel","reference":"G-25/048","date":"2025-03-12","paperType":"BESCHLUSS-VORLAGE","mainFile":{"id":"https://ris.freiburg.de/oparl/file/5681612100047","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"G-25/048","fileName":"5681612100047","mimeType":"application/pdf","size":87157,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"BESCHLUSSVORLAGE Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum  IV / Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz Herr Hohloch 3300 12.03.2025  Betreff: Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Feuerwehrhauses f\u00fcr die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Kappel  Beratungsfolge Sitzungstermin \u00d6ff. N.\u00d6. Empfehlung Beschluss  1. BaUStA 19.03.2025X X  2. HFA24.03.2025X X  2. GR01.04.2025X X   Anh\u00f6rung Ortschaftsrat (\u00a7 70 Abs. 1 GemO):ja, durchgef\u00fchrt in:Kappel am 25.03.2025 Abstimmung mit st\u00e4dtischen Gesellschaften: nein     Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Anlage 1     Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz: ja, siehe Anlage 2  Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt grunds\u00e4tzlich der Errichtung eines Feuerwehrhauses f\u00fcr die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Kappel gem\u00e4\u00df der Drucksache G-25/048 zu. Die endg\u00fcltige Genehmigung des Bauvorhabens sowie die Bereitstellung von Bau-, Ausstattungs-, und Personalmitteln bleibt einem gesonderten Baubeschluss des Gemeinderats vorbehalten.  Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die f\u00fcr die Bauma\u00dfnahme erforderliche Mittelbereitstellung laut Ziffer 4 der Drucksache G-25/048 und Anlage1 der Drucksache G-25/048 in den Haushalt einzustellen. Die endg\u00fcltige Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2025/2026 durch den Gemeinderat.     Anlagen: Finanzielle Auswirkungen KLAR-Check (Pr\u00fcfung der Klima- und Artenschutzrelevanz)  Planentw\u00fcrfe    Ausgangslage  Am 14.11.2000 hat der Gemeinderat mit der Drucksache G-00/195 die Ergebnisse des Organisationsgutachtens Kostenoptimierung im Brandschutz zur Kenntnis genommen und zeitgleich die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen beauftragt. Aufgrund baulicher und lagebedingter M\u00e4ngel bei verschiedenen bestehenden Feuerwehrh\u00e4usern der Freiwilligen Feuerwehr wurde durch das Gutachten ein stufenweiser Neubau dieser Geb\u00e4ude empfohlen. In der Drucksache G-02/020 wurde entsprechend des Organisationsgutachtens der Bedarf vom Bau von 6 Feuerwehrh\u00e4usern aufgezeigt.  Seither konnten die Abteilungen Rieselfeld, Oberstadt/Wiehre, Herdern/Z\u00e4hringen und St. Georgen neue oder sanierte R\u00e4umlichkeiten beziehen. Das Feuerwehrhaus f\u00fcr die Abteilung Lehen befindet sich derzeit im Bau. Noch ausstehend ist ein Neubau f\u00fcr die Freiwillige Feuerwehr in Kappel.   Als Unterkunft nutzt die Abteilung Kappel der Freiwilligen Feuerwehr seit 1994 ein angemietetes ehemaliges Tankstellen- und Werkstattgeb\u00e4ude. Die R\u00e4umlichkeiten sind nur bedingt f\u00fcr den Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr geeignet. Die Situation im Umkleide- und Sanit\u00e4rbereich ist weder ausreichend noch zeitgem\u00e4\u00df, eine Trennung f\u00fcr weibliche und m\u00e4nnliche Feuerwehrangeh\u00f6rige ist nicht m\u00f6glich. Die \u00e4u\u00dferst beengten Platzverh\u00e4ltnisse in den zwei vorhandenen Garagen erlauben es nur bestimmte Fahrzeuge unterzustellen. M\u00f6glichkeiten f\u00fcr bauliche Verbesserungen bestehen aufgrund der Eigentumsverh\u00e4ltnisse, der Geb\u00e4udesubstanz und den zur Verf\u00fcgung stehenden Fl\u00e4chen am derzeitigen Standort nicht.   Bereits im Jahr 2018 wurde unter Federf\u00fchrung des Immobilienmanagements ein Neubau f\u00fcr die Abteilung Kappel gemeinsam mit dem Sportverein SV Kappel gepr\u00fcft, diese Planungen jedoch aus verschiedenen Gr\u00fcnden wieder zur\u00fcckgestellt.  Im Zusammenhang mit der Erstellung des in der Drucksache G-25/047 dargestellten Perspektivenplans Gefahrenabwehr wurden durch einen externen Berater die m\u00f6glichen Optionen f\u00fcr den Freiburger Osten begutachtet und bewertet. Als Ergebnis ist u.a. festgestellt worden, dass ein eigener Standort f\u00fcr die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Kappel zukunftsweisend das Schutzniveau f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger halten und erh\u00f6hen wird. F\u00fcr Details wird auf die o. g. Drucksache verwiesen.        Bauma\u00dfnahme  F\u00fcr den Neubau des Feuerwehrhauses Kappel schl\u00e4gt die Verwaltung ein bereits im Eigentum der Stadt stehendes Grundst\u00fcck an der Gro\u00dftalstra\u00dfe (Flst.Nr. 43) vor, welches im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3-057 Eschmatten liegt. Die Fl\u00e4che ist, auf Grund der zentralen Lage, im Bebauungsplan als Fl\u00e4che f\u00fcr den Gemeinbedarf Feuerwehr ausgewiesen. Es handelt sich um ein dreieckig geschnittenes Grundst\u00fcck an das nord\u00f6stlich Sportfl\u00e4chen des SV Kappel e.V. anschlie\u00dfen. S\u00fcdlich grenzt das allgemeine Wohngebiet Eschmatten an. Nordwestlich ist das Grundst\u00fcck an der Gro\u00dftalstra\u00dfe gelegen.  F\u00fcr das genannte Grundst\u00fcck liegt bereits eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 vor. Darauf aufbauend wurden 2024, durch ein beauftragtes Architekturb\u00fcro, erste Planentw\u00fcrfe erstellt (Anlage 3). Im weiteren Planungsprozess des Feuerwehrger\u00e4tehauses ist bez\u00fcglich der verkehrssicheren Erschlie\u00dfung eine enge Abstimmung mit den Fach\u00e4mtern erforderlich.  Vorgesehen ist darin ein ein- bis zweigeschossiges Geb\u00e4ude, welches sich in der Kubatur an dem Grundst\u00fcckszuschnitt orientiert. Neben der Fahrzeughalle sind ein Aufenthalts- bzw. Schulungsraum, R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr die Jugendfeuerwehr und Umkleide- und Sanit\u00e4rr\u00e4ume erforderlich. Das Raumprogramm wird sich an den Feuerwehrger\u00e4teh\u00e4usern in St. Georgen, Herdern/Z\u00e4hringen, Rieselfeld und Lehen orientieren. Auf den Flachd\u00e4chern des ein- und zweigeschossigen Bauk\u00f6rpers k\u00f6nnen Photovoltaik (PV)-Anlagen installiert werden.  Um den Zeitplan einzuhalten und keine zeitlichen Verz\u00f6gerungen entstehen zu lassen, ist direkt nach dem mit dieser Drucksache erbetenen Grundsatzbeschluss mit dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren noch vor der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2025/2026 zu beginnen. Die Vergabeentscheidung kann erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.    Zeitplan  Sobald die Instandsetzung der bestehenden Tunnel im Freiburger Osten durch das Regierungspr\u00e4sidium Freiburg beginnt, ist w\u00e4hrend der 4 - 5 Jahre andauernden Baustelle mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ohne leistungsf\u00e4hige Standorte der Feuerwehr in den \u00f6stlichen Stadtteilen kann ein rechtzeitiges Eintreffen im Schadenfall von der Hauptfeuerwache aus voraussichtlich nicht jederzeit gew\u00e4hrleistet werden.  Zudem soll ein vom Land Baden-W\u00fcrttemberg beschafftes Spezialfahrzeug im Jahr 2026 der Feuerwehr Freiburg zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Das Spezialfahrzeug ist f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Wald- und Vegetationsbr\u00e4nde ausgelegt. Die Abteilung Kappel ist seit Jahren f\u00fcr diese Sonderaufgabe qualifiziert, weshalb die Stationierung in Kappel erfolgen soll. Auch vor dem Hintergrund des vorhandenen Gef\u00e4hrdungspotentials bei Starkregen bzw. Hochwasser im Stadtteil Kappel, bedingt durch die Hangneigung, der teilweisen engen Tallage und die N\u00e4he von Geb\u00e4uden zu Gew\u00e4ssern ist ein entsprechender Standort unverzichtbar f\u00fcr das schnelle Eintreffen vor Ort im Schadenfall.  Mit dem Beginn der Vorentwurfsplanung soll nach dem im Anschluss an den Grundsatzbeschluss erforderlichen Vergabeverfahren begonnen werden.  Nach Abschluss der Entwurfsplanung und erfolgtem Baubeschluss kann dann das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. Ziel ist eine Inbetriebnahme bis Ende 2027. Dies ist jedoch abh\u00e4ngig von einem ambitionierten Vergabeverfahren. Eine Aktualisierung des Zeitplans erfolgt mit dem Baubeschluss.   Finanzielle Auswirkungen  F\u00fcr die Realisierung des Bauvorhabens sind Planungs- und Baukosten in H\u00f6he von insgesamt 4,5 Mio.  angesetzt.  Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2025/2026 durch den Gemeinderat stehen in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt 2 Mio.  f\u00fcr die Bauma\u00dfnahme im Finanzhaushalt zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr die Einrichtung und Ausstattung der B\u00fcro-, Sozial-, Aufenthalts- und Umkleider\u00e4ume werden zus\u00e4tzlich Mittel in H\u00f6he von 70.000,00  ben\u00f6tigt und im Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet werden.  Mit Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses entfallen die Mietaufwendungen von rd. 18.800,00  /Jahr f\u00fcr die Nutzung des bisherigen Geb\u00e4udes.  Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums \u00fcber Zuwendungen f\u00fcr das Feuerwehrwesen (ZFeuVwV BW) sieht bei Neubauten von Feuerwehrh\u00e4usern Zuwendung f\u00fcr die ersten zwei Stellpl\u00e4tze in H\u00f6he von je 120.000,00  vor. Insgesamt w\u00e4re somit eine maximale F\u00f6rderung von 240.000,00  m\u00f6glich. Inwiefern nach der erforderlichen Antragstellung im Jahr 2025 mit einer Bewilligung gerechnet werden kann, ist derzeit nicht absehbar.   Fazit  Die Abteilung Kappel der Freiwilligen Feuerwehr bildet eine wesentliche St\u00fctze der Dorfgemeinschaft vor Ort. Auch erf\u00fcllt sie, u. a. durch die Jugendarbeit, eine wichtige soziale Funktion im Stadtteil. Nach jahrelanger politischer Diskussion um ein neues Feuerwehraus und den Gesamtumst\u00e4nden im genutzten Provisorium ist f\u00fcr die Motivation und Wertsch\u00e4tzung der ehrenamtlichen Einsatzkr\u00e4ften ein Neubau unumg\u00e4nglich. Die Feuerwehr Kappel verf\u00fcgt \u00fcber 23 aktive Mitglieder und eine Jugendabteilung mit 7 Mitgliedern.   Die Bauma\u00dfnahme ist zur Sicherstellung eines schnellen Eintreffens und Aufrechterhaltung der Sicherheit in den \u00f6stlichen Stadtteilen dringend erforderlich. Am jetzigen Standort w\u00e4re jegliche Investition in das angemietete Geb\u00e4ude unwirtschaftlich und baulich nicht realisierbar. Nicht zuletzt ist aufgrund des voranschreitenden Klimawandels und dem damit verbundenen Anstieg von Extremwetterereignissen sowie den bevorstehenden Bauma\u00dfnahmen im Freiburger Osten eine z\u00fcgige Realisierung des Projekts dringend geboten.     - B\u00fcrgermeisteramt -  \r\n","accessUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?document_type_id=4&submission_id=5681612100047&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?document_type_id=4&submission_id=5681612100047&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://ris.freiburg.de/oparl/file/vla%7C5681612100047%7C4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 4","fileName":"20250312141447-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2025-03-12","sha1Checksum":"8a4e718f4bd7041b230dee8dd335c579b8063d76","size":11405200,"accessUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=5681612100047%7C20250312141447-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://ris.freiburg.de/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=5681612100047%7C20250312141447-0.pdf%7C","text":"3. 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